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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Abschluss des Reisevertrages / Anmeldung

Zu unseren Reisen/Kursen können Sie sich schriftlich, mündlich oder fernmündlich anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, d.h. der Vertrag kommt zustande, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird; dies erfolgt mit der Übersendung der Rechnung. Unterscheidet sich der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung, sind wir 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Kunde kann innerhalb dieser 10 Tage die Nichtannahme erklären. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn die Nichtannahme nicht innerhalb dieser Frist erklärt wird.

II. Zahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 50 % des Preises zu leisten. Der Restbetrag ist ohne weitere Zahlungsaufforderung 4 Wochen vor Reisebeginn an uns zu leisten. Ist der Reisepreis/ das Kursentgelt nicht bis spätestens 1 Woche vor Reisebeginn bei uns eingegangen, sind wir zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung der entsprechenden Rücktrittsgebühren (vgl. Ziffer IV.) berechtigt. Wird der Vertrag von uns trotz Nichtbezahlung des vollständigen Preises nicht gekündigt, bestehen dennoch keine Ansprüche des Kunden auf die vertraglichen Leistungen.
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt bestehen.

III. Leistungen / Preise

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reise-/ Kursbeschreibung.
Unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise/ des Kurses nicht verändern und die nach Vertragsschluss notwendig sind, behalten wir uns vor. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden von uns unverzüglich mitgeteilt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
 

(2) Nimmt der Kunde einzelne Leistungen z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe, aus von uns nicht zuvertretenden Gründen nicht wahr, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

IV. Rücktritt des Kunden / Eintritt eines Dritten (Vertragübertragung)

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/ Kursbeginn - maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns - durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) von der Reise/ dem Kurs zurücktreten. Sowohl bei Nichtantritt der Reise/ des Kurses durch den Kunden als auch im Falle des Rücktritts wird eine Entschädigung als Ersatz für die Reisevorkehrungen und Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen fällig:

Bis einen Monat vor Reise/Kursbeginn: 50 % des Preises
Bis zwei Wochen vor Reise/Kursbeginn: 75 % des Preises

(2) Bis zum Beginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Falls der Dritte den besonderen Reise-/ Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sind wir berechtigt, dem Wechsel der Person zu widersprechen. Die entsprechenden Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kunden. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der ursprüngliche Kunde als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

V. Rücktritt durch den Veranstalter / Kündigung wegen höherer Gewalt

(1) Falls die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, können wir bis 3 Wochen vor Beginn von der Reise/ dem Kurs zurücktreten. An uns geleistete Zahlungen werden ohne Abzug an den Kunden zurückgezahlt.

(2) Wenn die Durchführung der Reise/ des Kurses aus von uns nicht zu vertretenden Gründen eine Überschreitung unserer wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde und wir dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben, können wir bis 4 Wochen vor Beginn zurücktreten.
Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Beide Seiten sind zur Kündigung berechtigt, falls die Reise/ der Kurs durch unvorhersehbare höhere Gewalt, die keine der Parteien zu vertreten hat (Krieg, innere Unruhen, MKS, Fahrverbote durch das Veterinäramt, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Kurs noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.


(4) Wir behalten uns vor, einen Kunden auch während der Reise/ dem Kurs vollständig oder von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen, wenn er den vorher bekannt gegebenen Anforderungen nicht genügt oder durch sein Verhalten den Ablauf nachhaltig stört oder gefährdet und auch durch Abmahnung keine Abhilfe geschaffen werden kann. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

VI. Reiseversicherung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haben wir für jeden Kunden eine Versicherung abgeschlossen, die für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit dem Kunden den gezahlten Preis oder die Leistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise erstattet. Den Sicherungsschein erhält der Kunde nach Leistung der Anzahlung.

VII. Haftung

(1) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise/Kurs, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir den Umstand, auf dem die Mängel der Reise/ Kurs beruhen, nicht zu vertreten haben. Eine Haftung findet auch nicht statt, wenn eine Unterbrechung der Reise/ Kurs durch den Kunden wegen bei ihm auftretender Umstände, z. B. Allergien gegen Tiere u.ä., auftritt.

(2) Ansonsten ist die Haftung des Veranstalters auf die dreifache Höhe des Preises begrenzt.

VIII. Gewährleistung

Der Kunde kann Abhilfe verlangen, soweit die Reise/Kurs nicht vertragsmäßig erbracht wird. Wir sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch dadurch geschaffen werden, dass eine vergleichbare bzw. gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Kurzfristige Verzögerungen beim Ablauf etc. stellen keinen Minderungsgrund dar. Wird bei einem erheblichen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geleistet, so ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.

IX. Verjährung

Ansprüche aus nicht vertragsmäßiger Erfüllung sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise/Kurs geltend zu machen.