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FN Kutschenführerschein A 28.09 - 07.10.2020

 Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über den
"Kutschenführerschein A Privatperson" seine Qualifikation nachweisen. 

 Vorrausetzungen für die Teilnahme zur Prüfung sind:

  •  Besitz des Pferdeführerschein Umgang (Basispass) oder der RA 7 und 6
  •  für Bewerber, die den Pferdeführerschein Umgang noch nicht besitzen, ist die Ausbildung zum Pferdeführerschein
      im Rahmen der Lehrgangsmaßnahme zum Kutschenführerschein A – Privatperson
      möglich, bitte um vorherige telefonische Rücksprache mit uns.
  •  bei Beantragung des Kutschenführerscheins A – Privatperson muss der Bewerber das 16. Lebensjahr
      vollendet haben
  •  Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und der Prüfung zum Erwerb des
     Kutschenführerscheins A – Privatperson teilnehmen. Sie bekommen den Kutschenführerschein zum
     eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt.
     Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im
     Besitz des Kutschenführerscheins A – Privatperson ist und 2- jährige Fahrpraxis vorweisen kann.

Unsere Leistungen

Der Lehrgang ist gegliedert in einen Theorieteil bestehend aus:

  • Sicherheit von Pferd, Geschirr und Wagen im Straßenverkehr
  • Vorrausschauendes Fahren im Straßenverkehr
  • Wagenkunde, Geschirrkunde
  • Fahren im Gelände
  • Rechtsvorschriften
  • Tierschutzgesetz
  • StvO, StVZO


und einem Praxisteil bestehend aus:

  • Fahrlehre
  • Aufschirren und Anspannen
  • Fahren eines Gespannes:
    • im Straßenverkehr
    • im Gelände

Bemerkungen

Freibleibendes Angebot, Änderungen vorbehalten. Es gelten die AGB´s von Rossnatour.

Ausgangspunkt

Rossnatour
Wannenweg 10
89150 Machtolsheim

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