
Ziel des Kutschenführerscheins B-Gewerbe ist das sichere beherrschen eines Gespannes
mit Personen und Gütern auf öffentlichen Straße und Wegen im Straßenverkehr.
Das Gespann muss mit einer Personengruppe oder Gütern im Straßenverkehr oder im
Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Tierschutzes,
des Umweltschutzes und der Unfallsicherheit sicher geführt werden können.
Hervorzuheben ist, dass Christel Erz an dem FN-Prüfungslehrbuch “ Gewerblich fahren
mit Pferden-der sichere Weg“ mitgearbeitet hat. Sie erhalten Informationen aus
allererster Hand.
Unsere Leistungen
Theorie:
- Anforderungen an Pferde und Fahrer, Arbeitsschutz, Einhaltung ausreichender Pausen für die Pferde
- Zugausgleich, Pferdeschonung, Verfassungskontrolle
- Tierschutzgesetz
- technische Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen für Personentransport und Güterverkehr
- Passagiersicherheit, Ladungssicherung
- Unfallverhütung
- Verhalten bei Unfällen und akuten Verletzungen beim Pferd, Notsituationen
- Besonderheiten bei Brauchtumsveranstaltungen und Festumzügen Verkehrsrecht (StVO), StVZO), Vorschriften im Straßenverkehr sowie Feld und Wald
- BG-Vorschriften, Versicherung
- Vorbereitung und Durchführung von Ausfahrten
- Pferdehaltung, Veterinärkunde und Umgang mit dem Pferd
Praxis:
- Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschafte auf Landes-und/oder Kreisstraßen
- Vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr
- Transport von Personen und Ladungssicherung
- Fahren mit Arbeits- und/oder Planwagen, Anfahren am Berg
- Fahren mit Spielwaage und schwerem Zug und/oder Anhänger Gespannkontrolle, Versorgen des Pferdes bei Rast
- Pflege und Wartung von Geschirren, Wagen, Geschirrkunde gewerblich, Arbeitsgeschirre
Termine
Teil 1 04. – 06. März 2027
Teil 2 11. – 13. März 2007 (Prüfung 13. März 2027)
Ort
Rossnatour GbR Erz | Wannenweg 10 | 89150 Laichingen
Kosten
- 850,00 € zzgl. Prüfungsgebühr
Vorraussetzungen
- Fundierte Fahrpraxis
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kutschenführerschein A Privatpersonen
- die einwandfreie charakterliche Haltung und Führung sowie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als 6 Monate ist.
- der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses “ lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
Anmeldung
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