AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Abschluss des Vertrages / Anmeldung

Zu unseren Reisen/Kursen können Sie sich schriftlich, mündlich oder fernmündlich anmelden.

Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird; dies erfolgt mit der Übersendung der Rechnung.

Unterscheidet sich der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung, sind wir 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Kunde kann innerhalb dieser 10 Tage die Nichtannahme erklären. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn die Nichtannahme nicht innerhalb dieser Frist erklärt wird.

II. Zahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 20 % des Preises zu leisten.

Der Restbetrag ist ohne weitere Zahlungsaufforderung 4 Wochen vor Reisebeginn an uns zu leisten.

Ist der Reisepreis bzw. das Kursentgelt nicht bis spätestens 1 Woche vor Reisebeginn bei uns eingegangen, sind wir zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung der entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Ziffer IV.) berechtigt.

Wird der Vertrag von uns trotz Nichtbezahlung des vollständigen Preises nicht gekündigt, bestehen dennoch keine Ansprüche des Kunden auf die vertraglichen Leistungen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt bestehen.

III. Leistungen / Preise

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reise-/Kursbeschreibung.

Unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise bzw. des Kurses nicht verändern und die nach Vertragsschluss notwendig sind, behalten wir uns vor. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(2) Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

IV. Rücktritt des Kunden / Eintritt eines Dritten (Vertragsübertragung)

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/Kursbeginn – maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns – durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) von der Reise bzw. dem Kurs zurücktreten.

Sowohl bei Nichtantritt als auch im Falle des Rücktritts wird eine Entschädigung als Ersatz für Reisevorkehrungen und Aufwendungen nach folgender Staffel fällig:

  • Bis einen Monat vor Reise-/Kursbeginn: 50 % des Preises
  • Bis zwei Wochen vor Reise-/Kursbeginn: 75 % des Preises

(2) Bis zum Beginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.

Falls der Dritte den besonderen Reise-/Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sind wir berechtigt, dem Wechsel der Person zu widersprechen. Die entsprechenden Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften dieser und der ursprüngliche Kunde als Gesamtschuldner für den Preis sowie die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

V. Rücktritt durch den Veranstalter / Kündigung wegen höherer Gewalt

(1) Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht, können wir bis 3 Wochen vor Beginn von der Reise bzw. dem Kurs zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

(2) Wenn die Durchführung der Reise bzw. des Kurses aus von uns nicht zu vertretenden Gründen eine Überschreitung unserer wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde und wir dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben, können wir bis 4 Wochen vor Beginn zurücktreten.

(3) Beide Seiten sind zur Kündigung berechtigt, wenn die Reise bzw. der Kurs durch unvorhersehbare höhere Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, MKS, Fahrverbote durch das Veterinäramt usw.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Wird der Vertrag gekündigt, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Bereits erbrachte Leistungen können angemessen vergütet werden. Notwendige Maßnahmen, insbesondere die Rückbeförderung des Kunden, werden durchgeführt. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen beide Seiten je zur Hälfte; weitere Mehrkosten trägt der Kunde.

(4) Wir behalten uns vor, Kunden auch während der Reise bzw. des Kurses vollständig oder von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie den bekannt gegebenen Anforderungen nicht genügen oder den Ablauf nachhaltig stören oder gefährden und auch nach einer Abmahnung keine Abhilfe schaffen.

Eine Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgt in diesem Fall nicht.

VI. Reiseversicherung

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haben wir für jeden Kunden eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit den gezahlten Preis, die Leistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise erstattet.

Den Sicherungsschein erhält der Kunde nach Leistung der Anzahlung.

VII. Haftung

(1) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise bzw. des Kurses, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir den Umstand, auf dem die Mängel beruhen, nicht zu vertreten haben. Ebenso besteht keine Haftung bei Unterbrechungen der Reise bzw. des Kurses aufgrund persönlicher Umstände des Kunden (z. B. Allergien gegen Tiere).

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters auf die dreifache Höhe des Reisepreises begrenzt.

VIII. Gewährleistung

Der Kunde kann Abhilfe verlangen, soweit die Reise bzw. der Kurs nicht vertragsgemäß erbracht wird.

Wir sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Eine Abhilfe kann auch durch eine vergleichbare oder gleichwertige Ersatzleistung erfolgen.

Kurzfristige Verzögerungen im Ablauf stellen keinen Minderungsgrund dar.

Wird bei einem erheblichen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geleistet, ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.

IX. Verjährung

Ansprüche aus nicht vertragsgemäßer Erfüllung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bzw. des Kurses geltend zu machen.